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Sie besitzen eine offene Kasse – was kommt durch die KassenSichV auf Sie zu?

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Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, ein elektronischen Kassensystem zu erwerben, da es für Sie der sicherste und komfortabelste Weg ist, rechtskonform Ihrem Alltagsgeschäft nachzugehen. Die Führung einer offenen Ladenkasse ist weiterhin gesetzlich erlaubt und verpflichtet Sie derzeit nicht zur Bonausgabe, allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass Institute und Praxen mit offenen Ladenkassen priorisiert vom Finanzamt geprüft werden.
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