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Wie und wann muss ich meinen Kunden/Patienten informieren?

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Kunden müssen bei der Erhebung ihrer Daten gemäß Art. 13 DSGVO informiert werden. Wie informiert wird, hängt von der Art der Erhebung ab. Bei schriftlicher Erhebung, z.B. über einen Anamnesebogen, sollte auch die Information schriftlich erfolgen, z.B. über den Aushang der Information.
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