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Wann darf ich Daten verarbeiten?

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Wenn die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrages mit dem Betroffenen oder zur Anbahnung eines Vertrags auf Wunsch des Betroffenen notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Lit. b), es eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung gibt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Lit. c) z.B. Aufbewahrungsfristen des Finanzamtes) oder der Betroffene nachweislich eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Lit. a).
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