Pflegeeinrichtungen dürfen wieder Besuch empfangen

In einer Telefonschaltkonferenz am 06. Mai 2020 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, dass jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht werden soll, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2- Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Einige Bundesländer haben diese Lockerung schon übernommen, in Bayern z.B. dürfen Patienten/Bewohner seit dem 09. Mai unter strikter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen eine registrierte Besuchsperson pro Tag für eine Stunde empfangen.

Warum könnte diese Information wertvoll für Sie sein?

Die Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen hat in letzter Zeit mehr oder weniger autark gelebt und kaum Besuch gestattet. Einige wenige Pflegeeinrichtungen haben die Behandlung ihrer Patienten/Bewohner weiterhin erlaubt, die Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen hatte jedoch für alle externen Personen und Dienstleistungen geschlossen. Mit der Lockerung vom 06. Mai werden einige Pflegeeinrichtungen ihre Türen auch für externe Dienstleistungen wieder öffnen. Es gibt jedoch keine zeitlichen Vorgaben für die Wiederöffnung der Pflegeeinrichtungen d.h. die Wiederöffnung für Besuch kann je nach Bundesland und auch Pflegeeinrichtung unterschiedlich sein.

Wichtig für Sie ist der stetige Austausch mit der für Sie als externen Dienstleister verantwortlichen Person der Pflegeeinrichtung. Das proaktive Ausarbeiten eines Hygienekonzepts für Ihre mobile Behandlung könnte die Entscheidung zu Ihren Gunsten beeinflussen. Ein ausgearbeitetes Hygienekonzept zeigt den verantwortlichen Personen einer Pflegeeinrichtung außerdem, dass Sie hohen Wert auf die Hygiene legen und der Schutz der Bewohner/Patienten an erster Stelle steht.

Jede Pflegeeinrichtung kann aber weiterhin selbstständig entscheiden ob und in welchem Umfang und unter welchen Umständen Besuch bzw. externe Dienstleistungen gestattet sind.

Bestandteile eines ausgearbeiteten Hygienekonzepts könnten z.B. sein:

Punkt 1 | Vorbereitung der Instrumente

  • Instrumentendesinfektion
  • Spülung, Reinigung und Trocknung der Instrumente
  • Prüfung auf Sauberkeit, Pflege und Instandsetzung
  • Verpackung (Generelle Verpflichtung zur Verpackung der Instrumente besteht nicht, da Sie im unkritischen bzw. semikritschen Bereich arbeiten. Für den mobilen Einsatz hat sich das Verpacken von Instrumentensets jedoch bewährt.)
  • Sterilisation/Thermodesinfektion
  • Dokumentation
  • Packen der System Boxen (Jedes Instrumentenset wird in eine eigene Box verpackt, d.h. pro Patienten wird ein komplettes Instrumentenset benötigt. Verwendung von z.B. den RUCK® MOBIL SYSTEMBOXEN)

Punkt 2 | Hygiene am Behandlungsort

  • Behandlungsplatz einrichten
  • Hände desinfizieren und Einmalhandschuhe anziehen
  • Prüfung auf Sauberkeit, Pflege und Instandsetzung
  • Fußbad und/oder Desinfektion der Haut des Patienten
  • Behandlung
  • Alle Gegenstände die berührt werden, werden wischdesinfiziert
  • Klare Trennung der Instrumente nach kontaminiert und steril
  • Zusammenpacken
  • Handschuhe ausziehen und Hände desinfizieren

Punkt 3 | Hygieneplan


Punkt 4 | Persönlicher Schutz

  • Händedesinfektion erfolgt: bei Betreten des Gebäudes, vor und nach einer Behandlung, nach dem Ausziehen der Handschuhe, nach Kontakt mit infektiösem Material oder kontaminierten Gegenständen, nach Toilettenbesuch und bei Verlassen des Gebäudes
  • Einmalhandschuhe tragen während der Behandlung
  • Tragen von Einmal-Mundschutz (alternativ Tragen einer Mund- und Nasenmaske) und von Gesichtsschutz
  • Arbeitskleidung wird täglich mit Desinfektionswaschmittel gewaschen

Punkt 5 | Corona-spezifische Hygienemaßnahmen

  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m (außer bei der Behandlung)
  • Tragen von Einmal-Mundschutz (alternativ Tragen einer Mund- und Nasenmaske) während der gesamten Zeit
  • Gute Raumlüftung
  • Desinfektion aller patientennahen Flächen
  • Tägliches Fieber messen


Passende Produkte