Aktuelle Informationen zur Fußpflege in Pflegeeinrichtungen

Schon seit einigen Monaten ist es wieder möglich, Patienten in Pflegeheimen fußpflegerisch zu versorgen. Das ist wichtig, weil die zumeist alten und immobilen Menschen stark auf Hilfe von außen angewiesen sind. Aktuell sind viele in Sorge um eine mögliche „zweite Welle“. Lesen Sie, was Sie im Herbst 2020 bei Ihren mobilen Einsätzen beachten müssen.

Obwohl es auch in den vergangenen Sommermonaten zu einzelnen Infektionsereignissen in Pflegeheimen kam, hat sich gezeigt, dass die – unter menschlichen Aspekten oft belastenden – Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen und Hygiene greifen. Trotz eines Wiederanstiegs der allgemeinen Infektionszahlen seit Juli/August 2020 sind schwere Verläufe und Todesfälle derzeit zum Glück seltener als noch im Frühjahr. Ob die von vielen gefürchtete „zweite Welle“ im Herbst/Winter 2020/21 kommt, ist noch völlig offen.

Ein eigenes Hygienekonzept erleichtert den Zugang zu Ihren Heimpatienten

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen zu Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen in Pflegheimen, heimgebundenen Wohnungen und ähnlichen Einrichtungen. Zusätzlich entscheidet jede Pflegeeinrichtung nach Raum-, Belegungs- und Personalsituation selbst, ob und in welcher Form externe Dienstleistungen wie Fußpflege gestattet sind. Es ist also ratsam, sich rechtzeitig bei den verantwortlichen Personen zu erkundigen, welche Richtlinien für Besuche aktuell gelten.
Sie als professionelle mobile Podologie- oder Fußpflegekraft können mit einem eigenen Hygienekonzept einen wertvollen Beitrag zum Schutz von Kunden, Patienten und sich selbst leisten:

Sicherheit in 5 Schritten – exemplarisches Hygienekonzept für Ihre mobile Fußpflege

Mit einem ausgearbeiteten Hygienekonzept beweisen Sie, dass Sie hohen Wert auf Hygiene legen und der Schutz der Bewohner/Patienten an erster Stelle steht. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie mit Ihrer mobilen Fußpflege in Privathaushalten tätig sind. Ein Hygienekonzept kann beispielsweise die folgenden fünf Schritte beinhalten:

Schritt 1 | Vorbereiten der Instrumente

  • Instrumentendesinfektion
  • Spülen, Reinigen und Trocknen der Instrumente
  • Prüfen auf Sauberkeit, Pflege und Instandsetzung
  • Verpackung (eine generelle Pflicht zur Verpackung der Instrumente besteht nicht, da Sie im unkritischen bzw. semikritschen Bereich arbeiten. Für den mobilen Einsatz hat sich das Verpacken von Instrumentensets jedoch bewährt.)
  • Sterilisation/Thermodesinfektion
  • Dokumentation
  • Packen der System-Boxen (jedes Instrumentenset wird in eine eigene Box verpackt, d. h. je Patient wird ein komplettes Instrumentenset benötigt. Verwenden Sie beispielsweise die RUCK® MOBIL SYSTEMBOXEN)


Schritt 2 | Hygiene am Behandlungsort

  • Behandlungsplatz einrichten
  • Hände desinfizieren und Einmalhandschuhe anziehen
  • Prüfen auf Sauberkeit, Pflege und Instandsetzung
  • Fußbad und/oder Desinfektion der Haut des Patienten
  • Behandlung
  • Alle Gegenstände die berührt werden, wischdesinfizieren
  • Klare Trennung der Instrumente nach „kontaminiert“ und „steril“
  • Zusammenpacken
  • Handschuhe ausziehen und Hände desinfizieren


Schritt 3 | Hygieneplan


Schritt 4 | Persönlicher Schutz

  • Händedesinfektion bei Betreten des Gebäudes, vor und nach einer Behandlung, nach dem Ausziehen der Handschuhe, nach Kontakt mit infektiösem Material oder kontaminierten Gegenständen, nach Toilettenbesuch und bei Verlassen des Gebäudes
  • Während der Behandlung Einmalhandschuhe tragen
  • Tragen von Einmal-Mundschutz (alternativ KN95 oder FFP2 Maske) und von Gesichtsschutz
  • Arbeitskleidung täglich mit Desinfektionswaschmittel waschen


Schritt 5 | Corona-spezifische Hygienemaßnahmen

  • Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m (außer bei der Behandlung)
  • Tragen von Einmal-Mundschutz (alternativ KN95 oder FFP2 Maske) während der gesamten Zeit
  • Gute Raumlüftung
  • Desinfektion aller patientennahen Flächen

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