Häufig gestellte Fragen
BESTELLUNG & BEZAHLUNG
Ob Ratenzahlung oder Leasing – wir finden für Sie das optimale Finanzierungsmodell. Kleine Raten, auch bei hohen Anschaffungswerten, Leasingraten können als laufende Kosten den Umsätzen gegenüber gestellt werden. Schnell, unbürokratisch und individuell. Laufzeiten von einigen Monaten bis zu 2 Jahren möglich, immer zu fairen Zinsen.
Ja, es genügt die Vorlage einer Schulbescheinigung. Als „Starthilfe“ bieten wir 10% Schülerrabatt, auch bis zu einem Jahr nach Abschluss Ihrer Ausbildung.
Bitte geben Sie zur Bestellung eines bestimmten Artikels die Artikelnummer in das Suchfeld ein. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie auch nach der Artikelbezeichnung oder einem verwandten Begriff suchen.
Gerne senden wir Ihnen Ihre Rechnungskopie per E-Mail zu. Schreiben Sie dazu bitte eine Nachricht an rechnungswesen@hellmut-ruck.de mit Ihrem Rechnungsdatum und unter Angabe Ihrer Kundennummer oder fordern Sie diese schnell und einfach über Ihr Kundenkonto an. Sie finden die Möglichkeit Rechnungskopien online anzufordern unter Bestellungen in Ihrem Kunden Dashboard.
Bei Bestellungen im Gesamtwert unter einem Nettobetrag von € 30,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern berechnen wir demgemäß bei Bestellungen im Wert unter einem Gesamtbetrag von € 35,70 einen Mindermengenzuschlag von € 5,95 inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Bestellungen über den RUCK-Onlineshop innerhalb von besonders kenntlich gemachten Aktionszeiträumen können wir von der Berechnung des Mindermengenzuschlags absehen. Rabatte werden von uns gemäß gesondert mitgeteilter Rabattbedingungen (https://www.hellmut-ruck.de/ rechtliche-hinweise) eingeräumt.
KUNDENKONTO & PASSWORT
Das Kundenkonto ermöglicht Ihnen die uneingeschränkte Nutzung unseres Shops und macht den Einkauf für Sie angenehmer und schneller. Außerdem können wir Ihnen mit den Kundenkonto einige Vorteile bieten, wie z.B Ihren Family Card Punktestand abzulesen oder den aktuellen Standort Ihres Pakets nachzuverfolgen. Sie müssen sich keine Sorgen wegen Ihrer Daten machen – diese sind bei uns sicher.
Ihr RUCK-Kundenkonto erstellen Sie in wenigen, einfachen Schritten:
1) Geben Sie hier Ihre vollständen Daten ein und laden Sie Ihren Tätigkeitsnachweis hoch.
2) Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung. Da wir Ihren Tätigkeitsnachweis prüfen müssen, vergeht noch einige Zeit bis Sie einkaufen können.
3) Sie erhalten Ihre Freischaltung und können bei uns einkaufen.
Einfach hier klicken. Sie erhalten eine e-Mail für die Zurücksetzung Ihres Passworts.
Wenn Sie bereits ein Kundenkonto haben, können Sie sich einfach mit Ihrer e-Mailadresse und Ihrem Passwort anmelden. Ansonsten finden Sie hier das Registrierungsformular.
VERPACKUNG, VERSAND & RETOURE
Mit Ihrer Bestellbestätigung erhalten Sie ein Link zur Online-Sendungsverfolgung.
Sollten Sie keine Sendungsnummer erhalten haben, so kontaktieren Sie gerne das Serviceteam per e-Mail oder telefonisch unter +49 (0)7082 944 22 55
Bitte melden Sie Transportschäden unverzüglich bei RUCK bzw. dem entsprechenden Paketdienstleister. Spätere Reklamationen können wir leider nicht berücksichtigen.
Für Warensendungen berechnet RUCK folgende Verpackungs- und Versandkostenpauschale:
Inland
STANDARD:
DHL Lieferung Deutschland bis 31,5 kg | Freigrenze ab 150 € | 5,95 € |
DPD Lieferung Deutschland bis 31,5 kg | Freigrenze ab 150 € | 5,95 € |
EXPRESS:
DHL Express Deutschland vor 9 Uhr bis 31,5 kg | 49,95 € | |
DHL Express Deutschland vor 10:30 Uhr bis 31,5 kg | 39,95 € | |
DHL Express Deutschland vor 12 Uhr bis 31,5 kg | 34,95 € | |
DHL Express Deutschland vor 18 Uhr bis 31,5 kg | 29,95 € | |
DHL Express Deutschland Samstag bis 31,5 kg | 35,95 € |
DPD Express Deutschland vor 8:30 Uhr bis 31,5 kg | 42,95 € | |
DPD Express Deutschland vor 10 Uhr bis 31,5 kg | 22,95 € | |
DPD Express Deutschland vor 12 Uhr bis 31,5 kg | 15,95 € | |
DPD Express Deutschland vor 18 Uhr bis 31,5 kg | 12,95 € | |
DPD Express Deutschland Samstag bis 31,5 kg | 35,95 € |
SPERRGUT:
DHL Sperrgut Deutschland | 24,95 € |
NACHNAME:
DHL Nachnahme Deutschland | 13,95 € |
RUCK ZUCK:
Bearbeitung am selben Tag bei Bestelleingang bis 14.00 Uhr
DHL RUCKZUCK Paket Deutschland bis 31,5 kg | 10,90 € |
DPD RUCKZUCK Paket Deutschland bis 31,5 kg | 10,90 € |
SPEDITION:
Lieferung Spedition Deutschland | 70,00 € |
SPEDITION EXPRESS:
Lieferung Spedition Deutschland Express 16 Uhr | 95,00 € | |
Lieferung Spedition Deutschland Express 12 Uhr | 110,00 € | |
Lieferung Spedition Deutschland Express 10 Uhr | 145,00 € | |
Lieferung Spedition Deutschland Express 08 Uhr | 195,00 € |
RUCK ZUFUHR:
RUCK Zufuhr Deutschland | 200,00 € |
Darin beinhaltet sind Aufstellung, Einweisung und Verpackungsentsorgung. Nicht beinhaltet ist die Möbelmontage (z.B. RUCK Empfangstheke, RUCK Hygienezeile, Kosmetikmöbel etc.). Die Aufstellungskosten bestimmter Autoklaven, die durch RUCK oder die Herstellerfirma selbst aufgestellt werden, sind in den Lieferkosten ebenfalls beinhaltet.
Ausland
STANDARD:
DHL Lieferung Schweiz, bis 31,5 kg | Freigrenze ab 250 € | 22,95 € |
DHL Lieferung Lichtenstein, bis 31,5 kg | 29,95 € | |
DHL Lieferung Norwegen, bis 31,5 kg | 29,95 € | |
DHL Lieferung Zone 1 Österreich, bis 31,5 kg | Freigrenze ab 200 € | 14,95 € |
DHL Lieferung Zone 1 Belgien, Dänemark,Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Polen, Tschechische Republik, bis 31,5 kg | 15,95 € | |
DHL Lieferung Zone 2 United Kingdom, Italien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vatikanstadt, bis 31,5 kg | 16,95 € | |
DHL Lieferung Zone 3 Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal, Rumänien, bis 31,5 kg | 19,95 € |
DPD Lieferung Österreich bis 31,5 kg | Freigrenze ab 200 € | 11,95 € |
DPD Lieferung BE, LU, NL bis 31,5 kg | 9,95 € | |
DPD Lieferung CZ, DK bis 31,5 kg | 10,95 € | |
DPD Lieferung FR, GB, MC bis 31,5 kg | 13,95 € | |
DPD Lieferung HU, IT, PL, SK, SI bis 31,5 kg | 14,95 € | |
DPD Lieferung ES, IE, PT, SE bis 31,5 kg | 17,95 € | |
DPD Lieferung EE, FI, LT, LV, NO bis 31,5 kg | 23,95 € | |
DPD Lieferung BA, HR, RS bis 31,5 kg | 26,95 € | |
DPD Lieferung BG, GR, IS, RO bis 31,5 kg | 35,95 € |
SPERRGUT:
DHL Sperrgut Österreich | 34,95 € | |
DHL Sperrgut Schweiz | 45,95 € |
RUCK ZUCK:
Bearbeitung am selben Tag bei Bestelleingang bis 14.00 Uhr
DHL RUCKZUCK Paket Österreich bis 31,5 kg | 19,90 € | |
DHL RUCKZUCK Paket Schweiz bis 31,5 kg | 27,90 € |
DPD RUCKZUCK Paket Österreich bis 31,5 kg | 16,90 € |
SPEDITION:
Lieferung Spedition Österreich | 95,00 € | |
Lieferung Spedition Schweiz | 135,00 € | |
Lieferung Spedition Luxemburg | 120,00 € |
RUCK ZUFUHR:
RUCK Zufuhr Schweiz | 250,00 € | |
RUCK Zufuhr Österreich | 250,00 € |
Darin beinhaltet sind Aufstellung, Einweisung und Verpackungsentsorgung. Nicht beinhaltet ist die Möbelmontage (z.B. RUCK Empfangstheke, RUCK Hygienezeile, Kosmetikmöbel etc.). Die Aufstellungskosten bestimmter Autoklaven, die durch RUCK oder die Herstellerfirma selbst aufgestellt werden, sind in den Lieferkosten ebenfalls beinhaltet.
pododesk | Übergang
Die HELLMUT RUCK GmbH. Sie begleitet das Unternehmen pododesk bereits seit dem Jahr 2017 als aktiver Gesellschafter.
Die RUCK® bzw. die HELLMUT RUCK GmbH ist ein traditionelles Familenunternehmen für Podologie, Fußpflege, Kosmetik und Wellness. RUCK® ist Innovationsführer bei Investitionsgütern und Preisführer bei Verbrauchsartikeln und dabei einheitlich am höchsten Qualitätsstandard orientiert.
Entwicklung, Produktion, Beratung und Handel von über 6.500 Produkten. Von der Nagelfeile bis zur kompletten podologischen Praxis. Ausbildung, Schulung und Weiterbildung rund um die Themen kosmetische und medizinische Fußpflege.
In dritter Generation hat RUCK® das Ziel die Branche der Fußtherapeuten (Podologen und Fußpfleger) als Innovationsführer mit zu entwicklen. Die digitale Patienten- und Praxisverwaltung ist ein weiterer Grundstein für neue Geschäftsfelder.
Ja, wir haben eine eigene RUCK Akademie dafür. Von der Ausbildung zum Podologen, bis hin zu vielen Weiterbildungskursen.
Ein traditionelles, mittelständisches Familenunternehmen das in der dritten Generation durch Simeon Ruck geführt wird.
In Neuenbürg im Nordschwarzwald, zwischen Pforzheim und Karlsruhe.
Nein, aber wir arbeiten weltweit mit Partnern zusammen. In Deutschland und den D-A-CH-Regionen können wir die ganze Kompetenz am besten in Neuenbürg abbilden.
Wir sind auf allen führenden Messen in Deutschland mit einer großen Mannschaft vertreten. Besuchen Sie uns bspw. in Düsseldorf, München oder Kassel.
Ja, jede Menge: Kurse, Foren, Symposien an der RUCK Akademie und unsere große RUCK Hausmesse im Sommer.
Ursprünglich seit 1927 mit der Herstellung von Schleifgeräten für die Fußpflege.
Die pododesk GmbH geht zu 100 % in die HELLMUT RUCK GmbH über. Sämtliche Angestellten wurden übernommen.
Die Gründer werden sich nach Abschluss einer Übergangs- und Integrationsphase neuen Aufgaben zuwenden.
Zur Sicherstellung des stabilen und gesicherten Weiterbetriebs von pododesk, der innovativen und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Software und Umsetzung von podologisch optimierter Usability „von Podologen für Podologen.
Nein, Sie können sich aber gerne an das Support-Team wenden.
e-Mail: support@pododesk.de
pododesk | Veränderungen
Für Sie ändert sich nichts! Ihre Login Daten bleiben unverändert bestehen.
Mit der Übernahme durch die HELLMUT RUCK GmbH werden alle Bevollmächtigungen automatisch übertragen.
Das Lizenzenmodell bleibt unverändert.
www.pododesk.de
Ihr pododesk-Team bleibt wie gewohnt bestehen. Zusätzlich helfen Ihnen unsere RUCK Kundenberater gerne zum Produkt weiter.
Sie können das pododesk Support-Team weiterhin über die gewohnten Kanäle, via E-Mail oder durch den Chat, erreichen. Zusätzlich wird die Kommunikation durch RUCK Channels ergänzt.
Das Produkt pododesk kann nur durch seine Kunden wachsen und weiter entwickelt werden. Wir stehen weiterhin gerne für Ideen bereit, denn nur miteinander können wir weiter wachsen.
Bis zum 31.12.2022 bekommen Sie Ihre Rechnung weiterhin von der pododesk GmbH, danach von der HELLMUT RUCK GmbH.
Bis zum 31.12.2022 überweisen Sie den monatlichen Betrag wie gewohnt auf das Ihnen bekannte Bankkonto. Wir werden aktiv und frühzeitig auf Sie zukommen, sobald es eine entsprechende Änderung gibt.
Bis zum 31.12.2022 läuft die Abbuchung wie gewohnt über die pododesk GmbH, danach ändert sich lediglich das Empfängerkonto. Ein erneutes SEPA-Mandat ist nicht erforderlich.
pododesk | Das Produkt
Ja, die Marke pododesk steht seit vielen Jahren für die innovativste Patienten- und Praxisverwaltung für Podologen und Fußpfleger.
Nein, alles bleibt unverändert.
In erster Linie werden wir die Integration der HVO vervollständigen und den Aufbau der digitalen Patientenakte vorantreiben. Darüber hinaus haben wir eine gut gefüllte Warteschlange neuer Funktionen und Anforderungen von und für unsere Kunden.
Pododesk wird zum podologischen Cockpit aller Praxisprozesse und die digitale Patientenakte zum Dreh- und Angelpunkt in der smarten Praxis der Zukunft.
Wir als Team von pododesk freuen uns immer sehr, wenn unsere Kunden eine neue Idee zur Weiterentwicklung des Produkts haben. Schließlich arbeiten Sie tagtäglich mit pododesk und können ein direktes Feedback geben. Sprechen Sie uns gerne an!
e-Mail: support@pododesk.de
SONSTIGES
Als zertifiziertes Unternehmen für den Vertrieb von Medizinprodukten sind wir dazu verpflichtet Kaufverträge schriftlich abzuschließen.
Ja – wir freuen uns Sie persönlich kennen zu lernen und Sie bezüglich unserer Produkte und Neuheiten zu beraten zu dürfen.
RUCK Erlebniswelt Beratung
Unter +49 (0)7082.944 22 33 oder über unser Kontaktformular vereinbaren Sie einen Besuchstermin mit Ihrem Kundenberater/-in. Ganz persönlich werden Sie beraten und falls es länger dauert: Auch für ein Mittagessen in der RUCK GENNUSS KULTUR Black Forest ist gesorgt.
SERVICE, WARTUNG & REPARATUR
Für unsere PODOLOG® Geräte bieten wir Ihnen eine 10-Jahres-Ersatzteilgarantie. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 (0)7082-9442255.
Bei jeder Einsendung erhalten Sie von Ihrem Paketdienstleister eine Sendungsverfolgungsnummer. Mit Hilfe dieser Nummer können Sie auf der Seite Ihres Paketdienstleisters den aktuellen Status Ihre Sendung überprüfen.
Ihre Instrumente leisten harte Arbeit und sollten für den Werterhalt regelmäßig professionell gewartet werden. Wir beurteilen den Zustand, senden Ihnen einen Kostenvoranschlag für eventuelle Nachbearbeitung und in ca. 3 Wochen erhalten Sie perfekte Instrumente zurück.
Nein, eine Aufbereitung des Produkts wäre im Verhältnis zum Neukauf unwirtschaftlich.
Selbstverständlich können Sie ihr kaputtes Gerät bei uns reparieren lassen. Alle Informationen finden Sie hier.
MEDIZINPRODUKTE
Grundsätzlich kommen Medizinprodukte bei allen Fachanwendern die der Medizinbetreiberverordnung unterliegen zum Einsatz.
Podolgen unterliegen der Medizinbetreiberverordnung und der MP Richtlinie 93/42/EWG. Die Kassenzulassung beinhaltet die Verpflichtung zur Verwendung von Medizinprodukten z.B. bei Geräten oder Behandlungsliegen. Diese Vorgaben zwingen Podologen zum Einsatz von Produkten, die als Medizinprodukte zugelassen sind.
Die entscheidende Frage ist, ob Geräte regelmäßig im medizinischen (podologischen) Einsatz sind oder rein kosmetisch verwendet werden. Kurz gesagt: Ein Produkt wird durch seine Zweckbestimmung zum Medizinprodukt. Was heißt das für Sie konkret? Als Podologe dürfen Sie ausschließlich Geräte nutzen, die als Medizinprodukte zugelassen sind. Als Kosmetiker oder Fußpfleger dürfen Sie auch Geräte benutzen, die keine Medizinprodukte sind. Wir empfehlen allerdings auch Nichtpodologen den Einsatz von Geräten, die als Medizinprodukt zuelassen sind, da diese Produkte dem höchsten Stand der Technik entsprechen und Sie so den sichersten Weg für sich selbst und Ihre Kunden gehen.
Als Medizinprodukte bezeichnet man alle Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die am Menschen zur Anwendung kommen. Hier spielen z.B. die Verhütung von Krankheiten sowie das Erkennen und die Behandlung von Krankheiten eine Rolle. Ein Medizinprodukt unterstützt in seiner Eignung bei der Erfüllung dieser Vorgaben, die aus dem Medizinproduktegesetzt (kurz MPG) stammen. Ein Beispiel: Eine Behandlungsliege, die als Medizinprodukt gilt, muss in Ihrer Funktionalität beim Erkennen von krankhaften Zuständen helfen.
RUCK AKADEMIE Schule für Podologie
Ausbildungsbeginn ist jedes Jahr zum ersten Arbeitstag im April.
Das Schulgeld beträgt 390€/Monat zzgl. Prüfungsgebühren in Höhe von 330€ und einer einmaligen Anmeldegebühr in Höhe von 1470€. Zusätzlich fallen Kosten für Berufsbekleidung, Instrumente und Fachliteratur an. Denken Sie daran die Ausbildungsgebühren in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen!
Wir achten darauf die Ausbildung so zu gestalten, dass Sie auch völlig ohne Vorkenntnisse bei uns lernen können. Wichtig ist lediglich, dass Sie gerne mit Menschen arbeiten, und Begeisterungsfähigkeit für medizinisches Wissen sowie handwerkliches Geschick und Einfühlungsvermögen mitbringen.
Nein, grundsätzlich gibt es keine Altersbegrenzung. Da man über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen muss, sind die meisten Schüler jedoch mind. 16 Jahre. Meistens sind unsere Schüler zwischen 16 und 58 Jahren.
Pro Klasse nehmen wir maximal 22 Schüler auf – so können wir eine optimale Ausbildung garantieren. Ihr Unterricht ist im 14-tägigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis aufgebaut.
Sehr gerne können Sie unsere Schule an einem Schnuppertag unverbindlich kennenlernen.
Die Zukunftsaussichten sind auf Grund der alternden Bevölkerung und einem dadurch steigenden Mangel an Podologen sehr gut. Die meisten unserer Schüler gehen nach der Ausbildung in die Selbstständigkeit – aber auch eine Anstellung in einer Podologiepraxis ist dank einer Vielzahl an Angeboten meist problemlos möglich.
Ja, beinahe – Sie werden insgesamt 2.000 Schulstunden in unserer modern gestalteten Schule verbringen. Auch das podologische Praktikum über 720 Stunden werden Sie in einem der 10 schuleigenen Unterrichtsräume absolvieren. Lediglich das klinische Praktikum absolvieren Sie außerhalb unserer Schuleinrichtung.
Ja, die Schule hat ein kleines Angebot an Wohnungen und Zimmer im näheren Umkreis zusammengestellt. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse das RUCK-Schulteam.
Um Ihre Ausbildung zu finanzieren können Sie entweder einen Bildungskredit oder BaföG beantragen oder sich eine Umschulung über die Rentenversicherung genehmigen lassen. Natürlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Denken Sie daran die Ausbildungsgebühren in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen!
Voraussetzungen für die Podologen-Ausbildung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Außerdem sollten Sie Interesse am Thema Podologie mitbringen. Sie haben Interesse, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin vor Ort. Gerne können Sie auch einen Schnuppertag vereinbaren!
Sie erreichen unsere Schule sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus & Bahn) als auch mit dem Auto.
RUCK AKADEMIE Kursmanagement
Unsere Kurspreise unterscheiden sich je nach Kursschwerpunkt und Thema. Aktuell angebotene Kurse inkl. Preise finden Sie hier.
Unser Kursprogramm ist vielfältig und abgestimmt auf unterschiedliche Anforderungen und Fortbildungsniveaus. Zudem stehen Ihnen 15 sog. Bildungswege zur Verfügung. Das aktuelle Angebot finden Sie HIER.
Nein, leider können wir keinen Schülerrabatt auf unsere Kurse gewähren.
Die erforderlichen Vorkenntnisse finden Sie in der Beschreibung des jeweiligen Kurses.
Sie können einen Kurs direkt online buchen oder über das Scannen des QR-Codes innerhalb des Bildungsmagazins. Dieser wird Sie zum passenden Kurs im RUCK Onlineshop weiterleiten. Auch die direkte Kontaktaufnahme zu unserem Kursmanagement ist möglich:
telefonisch (+49 (0)7082 - 94422 36)
per e-Mail
per Fax (+49 (0)7082 - 94422 22)
schriftlich (HELLMUT RUCK GmbH - Seminar - Postfach 1260 - 75302 Neuenbürg)
Bitte geben Sie hierbei immer Ihren Kurswunsch inkl. Wunschtermin sowie Ihre Kontaktdaten an.
Wir haben für beinahe jeden den passenden Kurs und beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Weiterbildungswünsche für verschiedene Fachbereiche, damit Sie gemäß Ihrer Ausbildung, Ihrer Berufserfahrung und Ihrem Wunsch nach Fortbildung auch das „richtige“ an unserer RUCK Akademie finden. Kurse nur für den Podologen gibt es bei RUCK nicht, denn auch nicht medizinisch arbeitende Fußpfleger/innen sollten die Grenzen ihrer Tätigkeiten kennenlernen.
Nein, wir freuen uns über Kursteilnehmer jeden Alters.
Sie erhalten ca. 5 Wochen vor Ihrem Kurs bzw. Workshop detaillierte Informationen - u.a. auch dazu, was Sie zu Ihrer Fortbildung mitbringen sollten. Meist beschränkt sich dies auf bequeme Arbeitskleidung. Arbeitsmaterialien stellen wir in der Regel ohne Zusatzkosten zur Verfügung.
Unsere Akademie befindet sich auf unserem Firmenkomplex in der Daimlerstraße 23 - 75305 Neuenbürg. Sie erreichen uns sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus & Bahn) als auch mit dem Auto. Für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten wir einen kostenlosen Shuttleservice ab/bis Bahnhof. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, wenn Sie den Shuttleservice nutzen möchten.
Ja, gerne empfehlen wir Ihnen geeignete Hotels und Pensionen für Ihren Besuch an unserer Akademie. Erste Informationen finden Sie hier.
Fortbildungspunkte müssen Sie nur dann berücksichtigen, wenn Sie eine Kassenzulassung besitzen. Zum "Punktesammeln" ist jeder Leistungserbringer, also jeder Podologe, welcher nach Heilmittelverordnung behandelt, verpflichtet. Im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren benötigen Sie 48 Punkte. Da sich die Fortbildungspunkte nur auf kassengerechte Leistungen (Behandlung von Diabetikerfüßen) beziehen können wir auch nur Kurse bepunkten, die dem Kassenanspruch entsprechen. Grundsätzlich bekommen Sie also bei allen „Diabetiker-Kursen“ Fortbildungspunkte.
Die RUCK Akademie ist die neu ins Leben gerufene Einrichtung, die über Bildung bei RUCK in Zukunft ein Dach spannen wird. Sie fasst die Schule für Podologie und das sog. Kursmanagement (ehemals Seminarbereich) zusammen und bietet Ihnen so ganzheitliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an.
Das neue Bildungssystem sieht vor, dass Sie sog. Credits sammeln, um Ihren Bildungsfortschritt festzuhalten. Für jeden Kurs vergeben wir eine unterschiedliche Anzahl Credits. Diese richtet sich nach der Dauer des Kurses. Ihren Bildungsfortschritt können Sie in Ihrem Kundenkonto jederzeit einsehen und verfolgen.
Die RUCK Akademie ist einzigartig, weil sie Aus- und Weiterbildung verbindet und zudem neue Bildungs-Modelle hervorbringt, die dem Fachkräftemangel der Podologie-Branche entgegen wirken sollen (Flexmodell, Praxismentor, Podologie Assistent)
Das Besondere am Bildungsmagazin ist die geschaffene Verbindung zwischen on- und offline Medien. Durch die Interaktion über QR-Codes können Sie nahtlos zwischen Magazin und Onlineshop wechseln und sind so immer auf dem aktuellsten Stand. Sie haben das Bildungsmagazin nicht erhalten? Hier direkt anfordern!
Ein Bildungsweg ist eine Zusammenfassung themenergänzender Kurse, dessen erfolgreicher Abschluss Ihnen über ein RUCK Zertifikat bescheinigt wird. Ihnen stehen 15 Bildungswege in unterschiedlichen Kategorien zur Verfügung. Um unser RUCK Zertifikat für einen Bildungsweg zu erhalten, müssen Sie eine bestimmte Mindestanzahl an Credits innerhalb der vorgegebenen Kurse sammeln. Diese Credits verfallen nach 5 Jahren.
Nach der Kursbelegung wird die jeweilige Anzahl der Credits in Ihrem Online-Kundenkonto vermerkt. Dort sehen Sie auch Ihren Fortschritt innerhalb des Bildungsweges. Wird die benötigte Anzahl an Credits erreicht, erhalten Sie online die Info, dass Sie den Bildungsweg abgeschlossen haben und Ihnen wird postalisch das RUCK Zertifikat zugesendet. Bitte beachten Sie: Credits sind keine Fortbildungspunkte.
Das Podologie Flexmodell ist ein neues und revolutionäres Konzept an der Schule für Podologie in Neuenbürg. Die Podologieausbildung (bisher 2 Jahre Vollzeit) kann in Zukunft auch in Teilzeit (3 oder 4 Jahre) absolviert werden, indem die einzelnen Unterrichtseinheiten als Module belegt werden. Das bedeutet mehr Freiheit und Flexibilität während der gesamten Ausbildungsdauer. Diese kann z.B. genutzt werden um sich die Ausbildung mit der Teilzeit-Arbeit in einer Podologie-Praxis zu finanzieren. Zudem möchten wir als Ausbilder unseren Teil zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Podologie-Branche beitragen.
Ein Praxismentor in Podologie ist ein Podologe in einer von RUCK zertifizierten Praxis, der sich bereiterklärt hat, den Schüler während seiner Arbeitszeit anzuweisen und weiter zu entwickeln. Zur Qualitätssicherung unserer Ausbildung, absolviert der Praxismentor einen 1-tägigen Kurs „Podologie Praxismentor“ bei RUCK. Den passenden Kurs finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Informationen zu unserer Podologie-Ausbildung in Voll- und Teilzeit sowie ein Bewerbungsportal.
Nein. Die Bildungswege dienen der Einordnung der Kurse in Themenfelder und stellen keine, durch die Kursteilnahme zu erlangenden, Berufstitel dar.
DATENSCHUTZ
Die DSGVO gilt für alle Stellen (z.B. Unternehmen und Podologiepraxen), die personenbezogene Daten nicht nur rein privat oder familiär verarbeiten.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Personenbezogen sind alle Daten, die sich einer Person zuordnen lassen, z.B. Name, Anschrift, aber auch IP-Adressen.
- Sensible Daten sind z.B. Gesundheitsdaten oder Angaben über religiöse Überzeugungen
Das ist die Person, deren Daten verarbeitet werden.
Beide enthalten häufig sensible Daten, z.B. über Qualifikationen, Religionszugehörigkeit oder Gesundheit und müssen deshalb besonders vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Bewerberdaten müssen ein halbes Jahr nach Ablehnung eines Bewerbers gelöscht werden, außer er hat in eine längere Speicherung nachweislich eingewilligt.
Wenn die Praxis Dienstleister beauftragt, die personenbezogene Daten in ihrem Auftrag verarbeiten, muss mit diesen ein Vertrag über Auftragsverarbeitung geschlossen werden (Art. 28 DSGVO). Das kann z.B. ein Lohnbüro sein, das die Gehaltsabrechnungen erstellt, aber auch ein externer IT-Dienstleister, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei seiner Tätigkeit auf personenbezogene Daten zugreifen kann. Auch die Agentur, die die Webseite der Praxis pflegt ist Auftragsverarbeiter.
TOMS sind von der DSGVO und dem BDSG vorgeschrieben Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, z.B. Zutrittskontrolle durch abgeschlossenen Serverschrank oder Zugriffskontrolle durch Anmeldung jedes Mitarbeiters mit seinem eigenen Benutzerprofil.
Ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten dient dazu, jedes einzelne Verfahren, in dessen Rahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu beschreiben. Beispiele für Verfahren sind Personalverwaltung, Kundenbuchhaltung, Webseite. Vorlagen sind beim Landesbeauftragten verfügbar.
Wenn Sie eine Facebook-Seite haben, sind Sie mit für den Datenschutz verantwortlich. Auch Besucher Ihrer Facebook-Seite sollten einfachen Zugriff auf Ihre Datenschutzerklärung erhalten.
Jeder Benutzer sollte sich mit seinem eigenen Benutzerprofil anmelden und durch die Auftraggeber (z.B. Podologiepraxen) muss mit pododesk ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen werden.
Wenn die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrages mit dem Betroffenen oder zur Anbahnung eines Vertrags auf Wunsch des Betroffenen notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Lit. b), es eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung gibt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Lit. c) z.B. Aufbewahrungsfristen des Finanzamtes) oder der Betroffene nachweislich eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Lit. a).
Wenn die Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeitet wurden, kann der Betroffene diese jederzeit widerrufen, die Daten müssen dann unverzüglich gelöscht werden. Wenn die Daten aufgrund eines Vertrages verarbeitet wurden, müssen sie nach Vertragsende gelöscht werden, außer, es stehen der Löschung Aufbewahrungsfristen entgegen.
Auf der Internetseite des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de, einige Vorlagen erhalten Sie auch bei der HELLMUT RUCK GmbH.
Wenn personenbezogene Daten elektronisch verarbeitet werden und mind. 20 Personen ständig Zugriff auf diese Daten haben, muss ein/e Datenschutzbeauftragte/r bestellt werden. Sie können einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wichtig dabei ist, dass er über die erforderliche Fachkunde verfügt.
Kunden müssen bei der Erhebung ihrer Daten gemäß Art. 13 DSGVO informiert werden. Wie informiert wird, hängt von der Art der Erhebung ab. Bei schriftlicher Erhebung, z.B. über einen Anamnesebogen, sollte auch die Information schriftlich erfolgen, z.B. über den Aushang der Information.
Die maximalen Bußgelder betragen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs (Art. 83 Abs. 5 DSGVO). Bei Straftaten, wie z.B. gewerbsmäßigem Verkauf geschützter personenbezogener Daten, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.
Verarbeiten fasst alles zusammen, was man mit Daten machen kann, z.B.
- Erheben (z.B. über einen Anamnesebogen)
- Speichern
- Ändern
- Auswerten
- Übermitteln
- Löschen oder vernichten
Die wichtigsten Grundsätze sind:
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, d.h. für jede Verarbeitung muss eine rechtliche Grundlage (meist ein Vertrag oder eine Einwilligung) vorliegen.
- Zweckbindung, d.h. die Daten dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung oder für den Zweck, für den der Kunde eingewilligt hat, verarbeitet werden.
- Datensparsamkeit, d.h. es sollen nur die Daten verarbeitet bzw. weitergegeben werden, die notwendig sind
- Transparenz der Verarbeitung, d.h., der Kunde muss bei Datenerhebung darüber informiert werden, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben werden. Außerdem muss er über seine Rechte, z.B. auf Auskunft, aufgeklärt werden.
- Falls die Webseite mit Cookies arbeitet, muss ein Hinweis darauf beim erstmaligen Aufruf der Webseite erscheinen. Dieser sollte einen Link zur Datenschutzerklärung und eine Schaltfläche "Ich stimme zu" oder "OK" enthalten
- bei Formularen zur Kontaktaufnahme oder zur Registrierung in einem Shop sollte neben der "Senden"-Schaltfläche ein Kontrollkästchen mit Einwilligung in die Speicherung der Daten zur Kontaktaufnahme oder Registrierung eingefügt werden.
- Jede Webseite muss eine Datenschutzerklärung enthalten, die mit einem Klick von jeder Seite aus erreichbar ist.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Um sicherzustellen, ob Ihre Registrierkasse im Zuge der Kassensicherungsverordnung mit einem TSE aufgerüstet werden kann, sollten Sie zunächst Ihren Kassenhersteller kontaktieren. Technisch nachrüstbare Kassen, die vor dem 25.11.2010 gekauft wurden, müssen fristgerecht bis zum 01.01.2020 aufgerüstet werden. Falls Ihre Kasse bauartbedingt nicht mit einem TSE nachrüstbar ist, gilt eine Übergangsregelung. Um Ärger mit dem Finanzamt und Strafgebühren zu vermeiden, müssen Sie Ihre Kasse in diesem Fall bis spätestens 30.09.2020 austauschen – jede Buchung die nach dieser Frist mit einer nicht-kassensicherungsverordnungs-konformen Kasse erfolgt, ist illegal. Sollten Sie eine Kasse besitzen, die Sie nach dem 25.11.2010 gekauft haben und die nicht mit TSE nachgerüstet werden kann, dürfen Sie diese noch bis zum 31.12.2022 nutzen, danach muss auch diese ausgetauscht werden. Denken Sie beim Austausch Ihres Kassensystems bitte daran, dass die Umsetzung bis zu 10 Monate dauern kann und es bei den Kassenherstellern ab Sommer 2020 aufgrund der hohen Nachfrage zu Lieferungsengpässen kommen kann. Informieren Sie sich deshalb früh genug um den Austausch fristgerecht vornehmen zu können.
Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, ein elektronischen Kassensystem zu erwerben, da es für Sie der sicherste und komfortabelste Weg ist, rechtskonform Ihrem Alltagsgeschäft nachzugehen.
Die Führung einer offenen Ladenkasse ist weiterhin gesetzlich erlaubt und verpflichtet Sie derzeit nicht zur Bonausgabe, allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass Institute und Praxen mit offenen Ladenkassen priorisiert vom Finanzamt geprüft werden.
Ja, ab dem 01.01.2020 muss jeder Kunde aufgrund der Belegausgabepflicht einen Kassenbon über die bezogenen Dienstleistungen und/oder Produkte erhalten, wenn Sie ein elektronisches Kassensystem verwenden. Dieser Bon muss von Ihnen ausgestellt aber nicht zwingend von Ihrem Kunden mitgenommen werden. Beim Verkauf von Waren an eine “Vielzahl von nicht bekannten Personen” ist eine Befreiung von der Belegausgabe möglich – im Bereich der Podologie, Fußpflege und Kosmetik, ist jedoch davon auszugehen, dass Ihre Institute und Praxen vermutlich nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen werden.
Die Kassensicherungsverordnung bringt zwar viele Neuerungen, die auf den ersten Blick einen hohen Arbeitsaufwand befürchten lassen, sie bringt aber auch Vorteile, wie Manipulationssicherheit, Rechtssicherheit und Einfachheit mit sich, die Ihnen den Arbeitsalltag in Ihrem Institut oder Ihrer Praxis erleichtern und auf lange Sicht Zeit, Stress und Arbeit ersparen. Neben der Sicherung von Steuereinnahmen wird mit der Einführung der staatlichen Regulierung auch die Wettbewerbsfähigkeit sämtlicher Kassenhersteller gewährleistet, die aufgrund manipulierbarer Systeme in der Vergangenheit stark verzerrt war.
INHALTSSTOFFE
Kolophonium ist ein Naturprodukt und dient zur Steigerung der Festigkeit und wird oft wegen seiner guten Klebeeigenschaften genutzt. Einige Menschen besitzen eine Kontaktallergie, z. B. gegen Nickel, Propolis – und Kolophonium. Für weitere Informationen zu unseren Produkten kontaktieren Sie uns gerne.
HYGIENE | GESETZE UND VERORDNUNGEN
Die KRINKO / BfArM-Empfehlung (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte):
Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (2012), die in der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) verankert sind und damit Gesetzescharakter haben, definieren die Risikogruppen und präzisieren die Aufbereitungsschritte. Sie sind die zentrale und wichtigste Vorgabe zur Aufbereitung.
Hilfreich sind auf S. 1248 die Tabellen mit Beispielen zur Risikoeinstufung und Anhang 5 zu den Anforderungen an Aufbereitungseinheiten.
Die Definitionen der Risikogruppen sind auf Seite 1247 und 1248 beschrieben. Das Thema „Kontrolle des Reinigungserfolgs“ findet man auf Seite 1255 unter dem Punkt „Optische Kontrolle“.
Auch die Hygieneverordnungen der Bundesländer sind eine wichtige gesetzliche Grundlage. In den verschiedenen Bundesländern münden die Anforderungen an die Aufbereitung in die Kernaussage, dass „Handlungen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, sind mit sterilen Gegenständen und Materialien vorzunehmen sind“. Dabei benutzte sterile Einwegartikel dürfen nach dem Gebrauch nicht wiederverwendet werden. Mehrfach verwendbare Gegenstände, die für eine Handlung nach Satz 1 bestimmt sind, sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren und sorgfältig zu reinigen oder maschinell aufzubereiten und anschließend zu sterilisieren sowie steril aufzubewahren. Gegenstände, deren Verwendung zu Verletzungen der Haut führen können, sind nach jeder Anwendung sorgfältig zu reinigen und insbesondere nach Verletzungen und Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten vor der Reinigung zu desinfizieren.“ (Auszug aus der Hygieneverordnung von Baden- Württemberg). Wenn auch vom Wortlaut etwas anders formuliert wird, so beschreibt dieser Gesetzestext nichts Anderes wie die RKI / BfArM- Empfehlung (Robert-Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Instrumente, deren Verwendung zu einer Verletzung führen können, sind zu reinigen und desinfizieren, was exakt der Risikoeinstufung „unkritisch“ bzw. „semikritisch“ entspricht.
Die KRINKO / BfArM-Empfehlung (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte): Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (2012), die in der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) verankert ist und damit Gesetzescharakter hat, definiert die Risikogruppen und präzisiert die Aufbereitungsschritte. Sie ist die ist die zentrale und wichtigste Vorgabe zur Aufbereitung.
Hilfreich sind auf S. 1248 die Tabellen mit Beispielen zur Risikoeinstufung und Anhang 5 zu den Anforderungen an Aufbereitungseinheiten.
Die Definitionen der Risikogruppen sind auf Seite 1247 und 1248 beschrieben. Das Thema „Kontrolle des Reinigungserfolgs“ findet man auf Seite 1255 unter dem Punkt „Optische Kontrolle“.
Auch die Hygieneverordnungen der Bundesländer sind eine wichtige gesetzliche Grundlage. In den verschiedenen Bundesländern münden die Anforderungen an die Aufbereitung in die Kernaussage, dass „Handlungen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, sind mit sterilen Gegenständen und Materialien vorzunehmen sind“. Dabei benutzte sterile Einwegartikel dürfen nach dem Gebrauch nicht wiederverwendet werden. Mehrfach verwendbare Gegenstände, die für eine Handlung nach Satz 1 bestimmt sind, sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren und sorgfältig zu reinigen oder maschinell aufzubereiten und anschließend zu sterilisieren sowie steril aufzubewahren. Gegenstände, deren Verwendung zu Verletzungen der Haut führen können, sind nach jeder Anwendung sorgfältig zu reinigen und insbesondere nach Verletzungen und Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten vor der Reinigung zu desinfizieren.“ (Auszug aus der Hygieneverordnung von Baden- Württemberg). Wenn auch vom Wortlaut etwas anders formuliert wird, so beschreibt dieser Gesetzestext nichts Anderes wie die RKI / BfArM- Empfehlung (Robert-Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Instrumente, deren Verwendung zu einer Verletzung führen können, sind zu reinigen und desinfizieren, was exakt der Risikoeinstufung „unkritisch“ bzw. „semikritisch“ entspricht.
Eine Resistenz gegenüber Antibiotika ist nicht mit einer Resistenz gegenüber chemischen Verfahren zu verwechseln. Antibiotika- resistente Erreger wie MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) sind mit Desinfektionsmitteln zu deaktivieren, die gemäß den europäischen Prüfverfahren oder den Prüfmethoden des VAH e.V. (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) nachweisliche bakterizid wirken. Alle Desinfektionsmittel, die in der VAH-Liste erfasst sind, erfüllen diese Anforderungen.
Der Hygieneplan wird für jede Praxis speziell erstellt. Im Hygieneplan sind alle Hygienemaßnahmen nachvollziehbar erfasst. Er muss dann geändert werden, wenn sich bei Ihnen in den Abläufen (Wechsel eines Desinfektionsmittels, Wechsel der Anwendungskonzentration, Änderung der Häufigkeit von Hygienemaßnahmen) etwas verändert. Wenn sich nichts ändert, können Sie Ihren Plan beibehalten. Auf dem Plan sollte ersichtlich sein, wann er erstellt wurde und falls Mitarbeiter vorhanden sind, wann diese unterwiesen wurden. Er muss gut sichtbar ausgehängt werden bzw. leicht zugänglich sein.
Den RUCK Hygieneplan können Sie unter diesem Link ausfüllen und –drucken.
HYGIENE | INSTRUMENTE
Levurozid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel gegen Hefepilze = Sprosspilze, wie z.B. Candida wirksam ist.
Fungizid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel zusätzlich gegen Schimmelpilze wirksam ist. Desinfektionsmittel, die in der VAH- Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) gelistet sind, müssen levurozid sein.
Im Rahmen der Harmonisierung europäischer Normen, zum Nachweis der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, wurde die Verwendung des Begriffs „fungizid“ eingeschränkt. Bisher war es möglich und üblich, ein Mittel, das nachweislich gegen Hefepilze wirksam ist, als „fungizid“ zu bezeichnen. Heute dürfen Mittel, für die der Hersteller „nur“ einen Nachweis für die Wirkung gegen Hefepilze hat, auch „nur“ als levurozid bezeichnet werden. Laut VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) ist bei der Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion im Gesundheitswesen in aller Regel bezüglich der Pilzwirksamkeit eine levurozide Wirksamkeit ausreichend. Eine fungizide Wirksamkeit wird auch nicht in den Richtlinien des RKI (Robert-Koch-Institut) gefordert.
Hinsichtlich der Art der folgenden Anwendung und dem sich daraus ableitenden Risiko können Instrumente/Medizinprodukte in 3 Risikoklassen eingeteilt werden:
- Unkritische Medizinprodukte: kommen nur mit intakter Haut in Berührung
- Semikritische Medizinprodukte: kommen mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung
- Kritische Medizinprodukte: durchdringen bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut
Konstruktive und materialtechnische Details können erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung stellen. Deshalb muss bei semikritischen und kritischen Medizinprodukte die Einstufung weiter präzisiert werden.
Diese erweiterte Einstufung umfasst die Gruppen:
A – ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung. Hier handelt es sich um einfach gebaute Instrumente, die einfach gereinigt und ohne Probleme desinfiziert bzw. sterilisiert werden können.
B - mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung. Dies sind Instrumente, bei denen die Effektivität der Reinigung nicht durch Inspektion unmittelbar beurteilbar ist. In der Regel handelt es sich hier um englumige Hohlkörper wie Röhren oder Schläuche.
C – mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung. Hierzu gehören Medizinprodukte wie ERCP-Katheder zur Untersuchung der Gallenwege oder Angioskope, die zur Kathederinspektion der Gefäße eingesetzt werden.
Für die korrekte Risikoeinstufung ist der Betreiber verantwortlich, da nur er die von ihm beabsichtigte Anwendung kennt und so das Risiko einschätzen kann. Weder Hersteller noch Behörden dürfen die Einstufung festlegen. Allenfalls können sie beratend zur Seite stehen.
Im ersten Schritt der Einstufung legt der Betreiber fest, was er mit dem Instrument macht. Kommt das Instrument nur in Kontakt mit intakter Haut? Wenn ja, dann wird es als unkritisch eingestuft.
Kommt das Instrument in Kontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut? Wenn ja, dann wird das Instrument als semikritisch eingestuft.
Werden Instrumente dazu benutzt, die Haut bestimmungsgemäß zu durchdringen? Wenn ja, dann müssen diese Instrumente als kritisch eingestuft werden. Das unbeabsichtigte Durchdringen der Haut ist immer möglich und führt nicht zur Einstufung in die Gruppe kritisch.
Wenn die Einstufung in die 3 Risikoklassen erfolgt ist, werden die semikritischen und kritischen Instrumente nochmals begutachtet und beurteilt, wie aufwendig die Aufbereitung ist. Abhängig davon wird die Einstufung durch die Untergruppen A, B, C weiter präzisiert.
Der Betreiber ist nicht nur für die korrekte Einstufung der Instrumente verantwortlich, sondern auch für die Festlegung der Art und Durchführung der Aufbereitung, bei der er die Herstellerangaben berücksichtigen muss.
Unkritische und semikritische Instrumente müssen nach jeder Anwendung gereinigt und viruswirksam desinfiziert werden.
Kritische Instrumente müssen nach jeder Anwendung gereinigt, desinfiziert und verpackt sterilisiert werden.
Gemäß der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) ist die Aufbereitung mit einem geeigneten validierten Verfahren durchzuführen. Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sind nicht validierbar und müssen deshalb nach dokumentierten Arbeitsanweisungen erfolgen. Die maschinelle Reinigung und Desinfektion in RDG’s (Reinigungs- und Desinfektionsgeräten) ist ein vollständig validierbares Verfahren. Alle Instrumente können in einem RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät), wie z.B. dem Thermodesinfektor HYDRIM C61, sicher und effizient gereinigt und desinfiziert werden.
Unkritische und semikritische Instrumente werden direkt aus dem RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät) entnommen und verwendet. Eine geschützte Lagerung in Schubladen oder Schränken verhindert die Rekontamination. Unverpackt gelagerte Instrumente sind zum alsbaldigen Gebrauch bestimmt.
Kritische Instrumente werden nach der Entnahme aus dem RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät) verpackt und sterilisiert. Nach erfolgreicher Sterilisation können diese Instrumente geschützt bis zu 6 Monaten gelagert werden.
Reinigung und Desinfektion müssen nacheinander mit geeigneten Mitteln durchgeführt werden. Zur Verbesserung des Reinigungsergebnisses kann ein Ultraschallbad verwendet werden. Die anschließende Desinfektion kann mit einem viruziden Instrumentendesinfektionsmittel oder thermisch im Heißluftsterilisator oder Autoklav erfolgen.
Für das Handstück des PODOLOG NOVA sind die Herstellerangaben zur Reinigung und Desinfektion in der Gebrauchsanweisung hinterlegt und berücksichtigen das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftretende Anwendungsrisiko.
Gemäß der RKI / BfArM- Empfehlung (Robert-Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (2012) ist das RUCK Handstück bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als unkritisch einzustufen, da es weder mit krankhaft veränderter Haut in Berührung kommt, noch die Haut durchdringt. Für unkritische Medizinprodukte muss der Hersteller gemäß der RKI/ BfArM- Empfehlung (Robert-Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Informationen zur Reinigung und Desinfektion zur Verfügung stellen. Besondere Anforderungen an die Desinfektion sind für unkritische Medizinprodukte gemäß o.g. Empfehlung nicht benannt.
Für das Handstück des PODOLOG ECO und des PODOLOG ONE sind die Herstellerangaben zur Reinigung und Desinfektion in der Gebrauchsanweisung hinterlegt und berücksichtigen das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftretende Anwendungsrisiko.
Während bei der Trockentechnik = Absaugtechnik Schleifstäube sofort abgesaugt werden, wird bei der Nasstechnik ein feiner Sprühnebel zur Kühlung versprüht. In dem Sprühnebel werden Schleifstäube gebunden.
Bei der Trockentechnik wird abgetragenes Material durch Luftabsaugung entfernt.
Der Aufbau dieser Handstücke ist vergleichsweise einfach, da kein Sprühnebel erzeugt wird und der Luftstrom stets weg vom Behandlungsgebiet gerichtet ist. Durch Aufschrauben des Handstücks können alle relevanten Teile leicht gereinigt und wischdesinfiziert werden.
Nasstechnik-Handstücke können bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sowohl außen als auch innen mit einem Gemisch aus Wasser, Hautpartikeln und Keimen kontaminiert werden. Durch ihren komplexen Aufbau erfordern sie einen erhöhten Aufwand für Reinigung und Desinfektion.
Dokumentation bedeutet alle Schritte der Aufbereitung nachvollziehbar festzuhalten.
Die Dokumentation umfasst:
- Die Arbeitsanweisungen der manuellen Aufbereitungsschritte
- Die Protokolle der maschinellen Aufbereitungsschritte
- Bei verpackten Beladungen: Ergebnis des Chemoindikators und Kontrolle der Verpackung
- Freigabeentscheidung der verantwortlichen Person mit Unterschrift
- Diese Aufzeichnungen werden in Form eines Sterilisationsbuches aufbewahrt.
Die Standzeit gibt die Haltbarkeit einer unbenutzten Gebrauchslösung an. Innerhalb der Standzeit bleibt die nachgewiesene Wirksamkeit einer Desinfektionsmittellösung erhalten, wenn sie laut Herstellerangaben angesetzt wurde und unbenutzt stehen gelassen wird.
Bei der Sterilisation ist der thermischen Sterilisation mit Sattdampf (121°C oder 134°C) aufgrund der zuverlässigeren Wirksamkeit der Vorzug zu geben (siehe Robert-Koch-Institut/Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Idealerweise verfügen Sterilisatoren über ein Vorvakuum zur Entlüftung der Kammer und eine abschließende aktive Trocknung, um Restfeuchtigkeit auf den Instrumenten zu vermeiden. Diese Anforderungen erfüllen Autoklaven der S-Klasse.
Sämtliche Untersuchungen zur Dampf-Sterilisation von Hohlkörpern gehen von Schläuchen bzw. englumigen, langen Instrumenten mit einem Durchmesser von 1 bis 5 mm und Längen von 0,5 bis 4,5 Metern aus.
Solche Instrumente sind in Fußpflege und Podologie nicht im Einsatz. Verbunden damit ergibt sich auch keine Notwendigkeit einen Klasse-B Autoklav anzuschaffen. B-Klasse-Autoklaven sind für die Aufbereitung von Medizinprodukten mit englumigen Hohlräumen oder porösen Gütern wie Textilien vorgesehen. Die Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken der Nasstechnikgeräte muss nach Herstellerangaben erfolgen. Die Aufbereitung von Fräsern und Schleifern mit einer rauen Oberfläche kann ein Problem darstellen, jedoch nicht die Sterilisation, sondern die Reinigung, weshalb hier ein Ultraschallgerät zum Einsatz kommen sollte.
Der Fußpfleger gehört nicht zu den Heilhilfs- bzw. medizinischen Assistenzberufen. Deshalb unterliegt der Fußpfleger weder der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung), noch hat die o.g. RKI/BfArM-Empfehlung (Robert-Koch-Institut/Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) für ihn eine bindende Wirkung. Eine Verletzung der Haut ist bei einer kosmetischen Fußbehandlung nicht beabsichtigt. Deshalb ist eine abschließende viruswirksame Desinfektion ausreichend (siehe Hygieneverordnungen). Die thermische Desinfektion mit trockener Hitze (180°C und 30 Minuten Haltezeit) ist ein wirksames Verfahren, um die Instrumente in einen nicht-infektiösen Zustand zu versetzen.
Gemäß VAH-Anwenderhinweise muss eine Instrumentendesinfektionslösung mindestens arbeitstäglich oder bei sichtbarer Verunreinigung erneuert werden.
Konzentrate dürfen nicht direkt ins Abwasser gelangen, sondern müssen vorher verdünnt werden. In den Sicherheitsdatenblättern sind Angaben zur sachgerechten Entsorgung hinterlegt. Im Zweifelsfall sollte beim Hersteller nachgefragt werden.
Folgt nach der manuellen Desinfektion eine Sterilisation, so ist ein Desinfektionsmittel, welches begrenzt viruzid oder begrenzt viruzid PLUS ist, ausreichend.
Eine Resistenz gegenüber Antibiotika ist nicht mit einer Resistenz gegenüber chemischen Verfahren zu verwechseln. Antibiotika- resistente Erreger wie MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) sind mit Desinfektionsmitteln zu deaktivieren, die gemäß den europäischen Prüfverfahren oder den Prüfmethoden des VAH e.V. (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) nachweisliche bakterizid wirken. Alle Desinfektionsmittel, die in der VAH-Liste erfasst sind, erfüllen diese Anforderungen.
Der Hygieneplan wird für jede Praxis speziell erstellt. Im Hygieneplan sind alle Hygienemaßnahmen nachvollziehbar erfasst. Er muss dann geändert werden, wenn sich bei Ihnen in den Abläufen (Wechsel eines Desinfektionsmittels, Wechsel der Anwendungskonzentration, Änderung der Häufigkeit von Hygienemaßnahmen) etwas verändert. Wenn sich nichts ändert, können Sie Ihren Plan beibehalten. Auf dem Plan sollte ersichtlich sein, wann er erstellt wurde und falls Mitarbeiter vorhanden sind, wann diese unterwiesen wurden. Er muss gut sichtbar ausgehängt werden bzw. leicht zugänglich sein.
Den RUCK Hygieneplan können Sie unter diesem Link ausfüllen und –drucken.
HYGIENE | HYGIENETECHNIK
Mit Bioindikatoren kann nachgewiesen werden, dass ein Sterilisator Bakteriensporen wirksam abtötet.
Zur Kontrolle der Funktionstüchtigkeit gehören verschiedene Prüfungen: Tägliche Kontrolle der Geräteanzeigen (Display) und Überprüfung der elektrischen Leitungen (Kabel, Stecker). Bei jeder verpackten Beladung einen Chemoindikator in der Verpackung mitführen. Die Intervalle für die regelmäßige Wartung des Autoklavs werden durch den Hersteller vorgegeben und müssen durch einen autorisierten Kundendienst durchgeführt werden.
In einem Sterilisationsbuch werden alle Sterilisationsvorgänge dokumentiert. Diese Angaben muss der Praxisbetreiber nachvollziehbar und jederzeit zugänglich mindestens Jahre aufbewahren. Das Sterilisationsbuch wird meist in Form eines Ordners, in dem alle Dokumentationsbögen abgelegt werden, geführt.
Dokumentation bedeutet alle Schritte der Aufbereitung nachvollziehbar festzuhalten.
Die Dokumentation umfasst:
- Die Arbeitsanweisungen der manuellen Aufbereitungsschritte
- Die Protokolle der maschinellen Aufbereitungsschritte
- Bei verpackten Beladungen: Ergebnis des Chemoindikators und Kontrolle der Verpackung
- Freigabeentscheidung der verantwortlichen Person mit Unterschrift
- Diese Aufzeichnungen werden in Form eines Sterilisationsbuches aufbewahrt.
In der Fußpflege und im kosmetischen Bereich sind Heißluftsterilisatoren zulässig. Auch wenn die Heißluftsterilisation als zulässiges Verfahren beschrieben wird, gilt sie jedoch als kritisches Verfahren, da präzise Vorgaben zur Validierung (noch) fehlen. Deshalb sind im Bereich Podologie Dampfsterilisatoren für die Aufbereitung zu bevorzugen.
Die Forderung, dass bei der Aufbereitung von Medizinprodukten nur validierte Verfahren zur Anwendung kommen dürfen, ist in der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) verankert. Nur Tätigkeiten mit der Zusatzbezeichnung „medizinisch“, wie medizinische Fußpflege fallen unter die Medizinproduktebetreiberverordnung. Nicht- medizinische Tätigkeiten wie (kosmetische) Fußpflege fallen nicht darunter, müssen aber die Vorgaben der Hygieneverordnungen erfüllen. In den aktuellen Hygieneverordnungen der Bundesländer werden zur Instrumentenaufbereitung keine validierten Verfahren gefordert. Die Heißluftsterilisation ist deshalb für den nicht-medizinischen Bereich ein zulässiges und geeignetes Verfahren, zumal hier eine abschließende Desinfektion der Instrumente ausreichend ist.
Für Tätigkeiten mit der Zusatzbezeichnung „medizinisch“ gilt die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) uneingeschränkt. Mit der RKI / BfArM- Empfehlung (Robert-Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Anforderungen an die Hygiene für die Aufbereitung von Medizinprodukten (2012)“ werden die Vorgaben der MPBetreibV noch präzisiert und auch zur Heißluftsterilisation wird ausführlich Stellung bezogen. „Eine Heißluftsterilisation („-desinfektion“) kommt nach heutigem Stand der Technik nur für semikritisch A (unverpackt) oder kritisch A -Produkte in einer für das Verfahren geeigneten Verpackung) in Betracht“.(...) Um die mit dem Verfahren verbundenen Risiken auszuschalten, „muss der Betreiber das Verfahren validieren, die Beladung (Masse der Instrumente) und die Verpackung definieren und standardisieren und dies sowie die Einhaltung der erforderlichen Temperatur- Zeit- Relationen fortlaufend dokumentieren.“ Die vielfach getroffene Aussage „Heißluftsterilisation ist nicht mehr zulässig“ oder gar „verboten“ stimmt somit nicht. Der Gesetzgeber lässt dieses Verfahren weiterhin zu, allerdings mit den entsprechenden Auflagen.
Bei der Sterilisation ist der thermischen Sterilisation mit Sattdampf (121°C oder 134°C) aufgrund der zuverlässigeren Wirksamkeit der Vorzug zu geben (siehe Robert-Koch-Institut/Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Idealerweise verfügen Sterilisatoren über ein Vorvakuum zur Entlüftung der Kammer und eine abschließende aktive Trocknung, um Restfeuchtigkeit auf den Instrumenten zu vermeiden. Diese Anforderungen erfüllen Autoklaven der S-Klasse.
Sämtliche Untersuchungen zur Dampf-Sterilisation von Hohlkörpern gehen von Schläuchen bzw. englumigen, langen Instrumenten mit einem Durchmesser von 1 bis 5 mm und Längen von 0,5 bis 4,5 Metern aus.
Solche Instrumente sind in Fußpflege und Podologie nicht im Einsatz. Verbunden damit ergibt sich auch keine Notwendigkeit einen Klasse-B Autoklav anzuschaffen. B-Klasse-Autoklaven sind für die Aufbereitung von Medizinprodukten mit englumigen Hohlräumen oder porösen Gütern wie Textilien vorgesehen. Die Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken der Nasstechnikgeräte muss nach Herstellerangaben erfolgen. Die Aufbereitung von Fräsern und Schleifern mit einer rauen Oberfläche kann ein Problem darstellen, jedoch nicht die Sterilisation, sondern die Reinigung, weshalb hier ein Ultraschallgerät zum Einsatz kommen sollte.
Der Fußpfleger gehört nicht zu den Heilhilfs- bzw. medizinischen Assistenzberufen. Deshalb unterliegt der Fußpfleger weder der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung), noch hat die o.g. RKI/BfArM-Empfehlung (Robert-Koch-Institut/Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) für ihn eine bindende Wirkung. Eine Verletzung der Haut ist bei einer kosmetischen Fußbehandlung nicht beabsichtigt. Deshalb ist eine abschließende viruswirksame Desinfektion ausreichend (siehe Hygieneverordnungen). Die thermische Desinfektion mit trockener Hitze (180°C und 30 Minuten Haltezeit) ist ein wirksames Verfahren, um die Instrumente in einen nicht-infektiösen Zustand zu versetzen.
Eine Resistenz gegenüber Antibiotika ist nicht mit einer Resistenz gegenüber chemischen Verfahren zu verwechseln. Antibiotika- resistente Erreger wie MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) sind mit Desinfektionsmitteln zu deaktivieren, die gemäß den europäischen Prüfverfahren oder den Prüfmethoden des VAH e.V. (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) nachweisliche bakterizid wirken. Alle Desinfektionsmittel, die in der VAH-Liste erfasst sind, erfüllen diese Anforderungen.
Der Hygieneplan wird für jede Praxis speziell erstellt. Im Hygieneplan sind alle Hygienemaßnahmen nachvollziehbar erfasst. Er muss dann geändert werden, wenn sich bei Ihnen in den Abläufen (Wechsel eines Desinfektionsmittels, Wechsel der Anwendungskonzentration, Änderung der Häufigkeit von Hygienemaßnahmen) etwas verändert. Wenn sich nichts ändert, können Sie Ihren Plan beibehalten. Auf dem Plan sollte ersichtlich sein, wann er erstellt wurde und falls Mitarbeiter vorhanden sind, wann diese unterwiesen wurden. Er muss gut sichtbar ausgehängt werden bzw. leicht zugänglich sein.
Den RUCK Hygieneplan können Sie unter diesem Link ausfüllen und –drucken.
HYGIENE | PERSÖNLICHE HYGIENE
Levurozid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel gegen Hefepilze = Sprosspilze, wie z.B. Candida wirksam ist.
Fungizid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel zusätzlich gegen Schimmelpilze wirksam ist. Desinfektionsmittel, die in der VAH- Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) gelistet sind, müssen levurozid sein.
Im Rahmen der Harmonisierung europäischer Normen, zum Nachweis der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, wurde die Verwendung des Begriffs „fungizid“ eingeschränkt. Bisher war es möglich und üblich, ein Mittel, das nachweislich gegen Hefepilze wirksam ist, als „fungizid“ zu bezeichnen. Heute dürfen Mittel, für die der Hersteller „nur“ einen Nachweis für die Wirkung gegen Hefepilze hat, auch „nur“ als levurozid bezeichnet werden. Laut VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) ist bei der Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion im Gesundheitswesen in aller Regel bezüglich der Pilzwirksamkeit eine levurozide Wirksamkeit ausreichend. Eine fungizide Wirksamkeit wird auch nicht in den Richtlinien des RKI (Robert-Koch-Institut) gefordert.
Händedesinfektionsmittel sollten nicht umgefüllt werden, da Risiken bestehen, die rechtlich relevant werden können. Wir empfehlen deshalb nur Originalgebinde zu verwenden.
Händedesinfektionsmittel können in Deutschland als Arzneimittel oder Biozide zugelassen werden. Aufgrund des Arzneimittelgesetzes dürfen Arzneimittel nur unter aseptischen Bedingungen umgefüllt werden. Für Biozide gibt es keine entsprechende Vorschrift. Unabhängig von der Zulassung bestehen bei der Umfüllung Risiken, die auch rechtlich relevant werden können, weil die Unbedenklichkeit der Händedesinfektionsmittel dadurch nicht mehr gewährleistet sind:
- Gefahr der Verwendung unzureichend oder überhaupt nicht aufbereiteter Behältnisse
- Gefahr der Chargenvermischung durch Befüllung nicht vollständig entleerter Spenderflaschen
- Produktverwechselungen beim Nachfüllen
- Fehlende oder nicht ausreichende Kennzeichnung der nachgefüllten Flaschen
Die Standzeit gibt die Haltbarkeit einer unbenutzten Gebrauchslösung an. Innerhalb der Standzeit bleibt die nachgewiesene Wirksamkeit einer Desinfektionsmittellösung erhalten, wenn sie laut Herstellerangaben angesetzt wurde und unbenutzt stehen gelassen wird.
Konzentrate dürfen nicht direkt ins Abwasser gelangen, sondern müssen vorher verdünnt werden. In den Sicherheitsdatenblättern sind Angaben zur sachgerechten Entsorgung hinterlegt. Im Zweifelsfall sollte beim Hersteller nachgefragt werden.
Eine Resistenz gegenüber Antibiotika ist nicht mit einer Resistenz gegenüber chemischen Verfahren zu verwechseln. Antibiotika- resistente Erreger wie MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) sind mit Desinfektionsmitteln zu deaktivieren, die gemäß den europäischen Prüfverfahren oder den Prüfmethoden des VAH e.V. (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) nachweisliche bakterizid wirken. Alle Desinfektionsmittel, die in der VAH-Liste erfasst sind, erfüllen diese Anforderungen.
Der Hygieneplan wird für jede Praxis speziell erstellt. Im Hygieneplan sind alle Hygienemaßnahmen nachvollziehbar erfasst. Er muss dann geändert werden, wenn sich bei Ihnen in den Abläufen (Wechsel eines Desinfektionsmittels, Wechsel der Anwendungskonzentration, Änderung der Häufigkeit von Hygienemaßnahmen) etwas verändert. Wenn sich nichts ändert, können Sie Ihren Plan beibehalten. Auf dem Plan sollte ersichtlich sein, wann er erstellt wurde und falls Mitarbeiter vorhanden sind, wann diese unterwiesen wurden. Er muss gut sichtbar ausgehängt werden bzw. leicht zugänglich sein.
Den RUCK Hygieneplan können Sie unter diesem Link ausfüllen und –drucken.
HYGIENE | RAUM UND FLÄCHE
Levurozid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel gegen Hefepilze = Sprosspilze, wie z.B. Candida wirksam ist.
Fungizid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel zusätzlich gegen Schimmelpilze wirksam ist. Desinfektionsmittel, die in der VAH- Liste (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) gelistet sind, müssen levurozid sein.
Im Rahmen der Harmonisierung europäischer Normen, zum Nachweis der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, wurde die Verwendung des Begriffs „fungizid“ eingeschränkt. Bisher war es möglich und üblich, ein Mittel, das nachweislich gegen Hefepilze wirksam ist, als „fungizid“ zu bezeichnen. Heute dürfen Mittel, für die der Hersteller „nur“ einen Nachweis für die Wirkung gegen Hefepilze hat, auch „nur“ als levurozid bezeichnet werden. Laut VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) ist bei der Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion im Gesundheitswesen in aller Regel bezüglich der Pilzwirksamkeit eine levurozide Wirksamkeit ausreichend. Eine fungizide Wirksamkeit wird auch nicht in den Richtlinien des RKI (Robert-Koch-Institut) gefordert.
Für das Handstück des PODOLOG NOVA sind die Herstellerangaben zur Reinigung und Desinfektion in der Gebrauchsanweisung hinterlegt und berücksichtigen das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftretende Anwendungsrisiko.
Gemäß der RKI / BfArM- Empfehlung (Robert-Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (2012) ist das RUCK Handstück bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als unkritisch einzustufen, da es weder mit krankhaft veränderter Haut in Berührung kommt, noch die Haut durchdringt. Für unkritische Medizinprodukte muss der Hersteller gemäß der RKI/ BfArM- Empfehlung (Robert-Koch-Institut / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Informationen zur Reinigung und Desinfektion zur Verfügung stellen. Besondere Anforderungen an die Desinfektion sind für unkritische Medizinprodukte gemäß o.g. Empfehlung nicht benannt.
Für das Handstück des PODOLOG ECO und des PODOLOG ONE sind die Herstellerangaben zur Reinigung und Desinfektion in der Gebrauchsanweisung hinterlegt und berücksichtigen das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftretende Anwendungsrisiko.
Während bei der Trockentechnik = Absaugtechnik Schleifstäube sofort abgesaugt werden, wird bei der Nasstechnik ein feiner Sprühnebel zur Kühlung versprüht. In dem Sprühnebel werden Schleifstäube gebunden.
Bei der Trockentechnik wird abgetragenes Material durch Luftabsaugung entfernt.
Der Aufbau dieser Handstücke ist vergleichsweise einfach, da kein Sprühnebel erzeugt wird und der Luftstrom stets weg vom Behandlungsgebiet gerichtet ist. Durch Aufschrauben des Handstücks können alle relevanten Teile leicht gereinigt und wischdesinfiziert werden.
Nasstechnik-Handstücke können bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sowohl außen als auch innen mit einem Gemisch aus Wasser, Hautpartikeln und Keimen kontaminiert werden. Durch ihren komplexen Aufbau erfordern sie einen erhöhten Aufwand für Reinigung und Desinfektion.
Bei allen routinemäßigen Desinfektionsmaßnahmen kann eine Fläche wiederbenutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist. In Risikobereichen (z.B. Intensivstationen, OP) und im patientennahen Umfeld sowie bei starker sichtbarer Kontamination sollte mindestens die Konzentration für die Einwirkzeit von 60 Minuten für die Desinfektion gewählt werden.
Die Standzeit gibt die Haltbarkeit einer unbenutzten Gebrauchslösung an. Innerhalb der Standzeit bleibt die nachgewiesene Wirksamkeit einer Desinfektionsmittellösung erhalten, wenn sie laut Herstellerangaben angesetzt wurde und unbenutzt stehen gelassen wird.
Konzentrate dürfen nicht direkt ins Abwasser gelangen, sondern müssen vorher verdünnt werden. In den Sicherheitsdatenblättern sind Angaben zur sachgerechten Entsorgung hinterlegt. Im Zweifelsfall sollte beim Hersteller nachgefragt werden.
Von den meisten Herstellern werden Standzeiten von 28 Tagen angegeben.
Folgende Punkte sind zu beachten: Desinfektionstücher, die bei nicht verschlossenem Deckel aus dem Eimer ragen, können austrocknen und so ihre Wirksamkeit verlieren. Ein weiteres Risiko stellt die Entnahme mit kontaminierten Handschuhen dar. Hierdurch können die Tücher erheblich mit Keimen belastet werden. Auf einen sicheren Verschluss des Eimers ist deshalb besonders zu achten. Nach Aufbrauchen des letzten Tuches sind die Behälter gemäß Herstellerangaben aufzubereiten, bevor sie wieder mit Tuchrollen und Desinfektionsmittellösung gefüllt werden.
Eine Resistenz gegenüber Antibiotika ist nicht mit einer Resistenz gegenüber chemischen Verfahren zu verwechseln. Antibiotika- resistente Erreger wie MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) sind mit Desinfektionsmitteln zu deaktivieren, die gemäß den europäischen Prüfverfahren oder den Prüfmethoden des VAH e.V. (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) nachweisliche bakterizid wirken. Alle Desinfektionsmittel, die in der VAH-Liste erfasst sind, erfüllen diese Anforderungen.
Der Hygieneplan wird für jede Praxis speziell erstellt. Im Hygieneplan sind alle Hygienemaßnahmen nachvollziehbar erfasst. Er muss dann geändert werden, wenn sich bei Ihnen in den Abläufen (Wechsel eines Desinfektionsmittels, Wechsel der Anwendungskonzentration, Änderung der Häufigkeit von Hygienemaßnahmen) etwas verändert. Wenn sich nichts ändert, können Sie Ihren Plan beibehalten. Auf dem Plan sollte ersichtlich sein, wann er erstellt wurde und falls Mitarbeiter vorhanden sind, wann diese unterwiesen wurden. Er muss gut sichtbar ausgehängt werden bzw. leicht zugänglich sein.
Den RUCK Hygieneplan können Sie unter diesem Link ausfüllen und –drucken.
HYGIENE | WIRKSTOFFE
Die Wirkstoffe sorgen für die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels gegen verschiedene Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze und Parasiten sowie Viren. Damit Ihnen die Wahl für das passende Desinfektionsmittel leichter fällt, haben wir die Vor- und Nachteile der wichtigsten Desinfektionswirkstoffe gegenübergestellt.
Die Vorteile sind ein sehr breites Wirkspektrum und eine gute Materialverträglichkeit.
Der Nachteil ist eine allergenisierende und schleimhautreizende Wirkung.
Die Vorteile sind ein schneller Wirkungseintritt, eine gute Hautverträglichkeit und ein breites Wirkspektrum.
Der Nachteil ist die Explosions- und Brandgefahr bei großflächiger Anwendung.
Die Vorteile sind ein schneller Wirkungseintritt, eine gute Hautverträglichkeit und ein breites Wirkspektrum.
Der Nachteile ist der unangenehme Geruch.
Die Vorteile sind, dass Guanidine wenig toxisch für Mensch und Umwelt sind und eine hohe Remanenz haben, also lange gegen Keime und Viren resistent sind.
Die Nachteile sind jedoch ein schmales Wirkspektrum, weshalb Guanidine nur in Kombination mit anderen Wirkstoffen eingesetzt werden.
Die Vorteile sind ein breites Wirkspektrum.
Die Nachteile sind Eiweißfehler, mögliche Gefährdungen der Schilddrüse durch Iodresorption und Materialverfärbungen.
Die Vorteile sind ein breites Wirkspektrum und eine gute Umweltverträglichkeit.
Die Nachteile sind die Instabilität des Wirkstoffs, wodurch die Lösungen immer frisch angesetzt werden müssen und die korrosive Wirkung.
Die Vorteile sind die geringe Toxizität, gute schmutzlösende Eigenschaften sowie gute Materialverträglichkeit.
Der Nachteil ist ein eingeschränktes Wirkspektrum.
WELCHE MASKE KOMMT FÜR MICH IN FRAGE?
Hierbei handelt es sich um den, als 3-lagigen mit integriertem Nasenbügel bekannten medizinischen Einmal-Mundschutz, auch chirurgische Maske genannt. Das Tragen eines MNS minimiert also Risiken, die durch Sprechen und Husten etc. entstehen. Ein Schutz vor COVID-19 und anderen durch Luft übertragenen Viren besteht durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes jedoch nicht. Der MNS sollte nach Durchfeuchtung oder je nach Tragedauer am Ende des Arbeitstages entsorgt werden. Die Herstellung ist nach DIN EN 14683 geregelt.
Typ-I-Masken:
Diese werden angewendet, um das Risiko einer Infektionsverbreitung insbesondere in epidemischen oder pandemischen Situationen zu vermindern. Bakterielle Filterleistung von mindestens 95%.
Typ-II-Masken:
Diese sind grundsätzlich für die Nutzung durch medizinisches Fachpersonal mit hohen hygienischen Anforderungen vorgesehen. Bakterielle Filterleistung von mindestens 98 %. Typ-II R = eine höhere Beständigkeit gegen Flüssigkeiten und Aerosole.
FFP ist die englische Abkürzung für filtering face piece, was frei übersetzt so viel wie „partikelfilternde Halbmaske“ bedeutet. Die FFP Masken, die Mund und Nase umschließen, bestehen aus mindestens 3-lagigem Filtermaterial, aus Vliesstoff und elektrostatischem Material, welches feine Teilchen, wie kleinsten Tröpfen durch elektrostatische Kräfte binden kann. FFP 2 Masken und FFP 3 Masken halten Partikel zuverlässig ab und schützen die Atemwege vor den gefährlichen Aerosolen, Stäuben am Arbeitsplatz, sowie vor Viren. Aus hygienischen Gründen sollten die FFP Masken nach maximal 8 h entsorgt oder aufbereitet werden.
Schutzklasse FFP1:
Schützt vor ungiftigen Stäuben. Empfohlen für den Umgang mit atemwegsreizenden Stoffen. Filterleistung von mindestens 80 %.
Schutzklasse FFP2:
Schützt vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen sowie luftübertragbaren Infektionserregern mit einer Filterleistung von mindestens 94 %.
Schutzklasse FFP3:
Schützt vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen sowie luftübertragbaren Infektionserregern mit einer Filterleistung von mindestens 99%.
KRANKENKASSENZULASSUNG IN DER PODOLOGIE
Im Idealfall vor der ersten Behandlung, damit Sie als Heilmittelerbringer nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Bei der Dokumentation empfiehlt es sich weiterhin, direkt nach der Behandlung zu dokumentieren. Die Vor- und Nachbereitung kann weiterhin gesammelt erledigt werden. Haben Sie eine Assistenz in der Praxis, können Sie im 35 Minuten Takt planen.
In einem Radius von 5 Kilometern um die Praxis, müssen Sie die Durchführung eines Hausbesuches sicherstellen. D.h. Hausbesuche können auch von einem angestellten Podologen erbracht werden. Darüber hinaus, muss ich ein Hausbesuch durchführen, wenn meine Praxis die nächstgelegene zum Patienten ist.
Neben der getätigten podologischen Maßnahme, wird zusätzlich ein Hausbesuch (Positionsnummer 79933 – 16 €) oder ein Hausbesuch in soz. Einrichtungen (Positionsnummer 79934 – 9 €) abgerechnet. (z.B. 78020 pod. Beh. Groß, Befundung – Hausbesuch in soz. Einrichtung)
Gar nicht. Für Sie als Kunde der S-MeditEasy ist die Angabe der Abrechnungspositionsnummer, des Preises und der Zuzahlung nicht mehr nötig. Die Angaben werden von S-MeditEasy mittels eines kleinen Aufklebers auf der HMV 13 angebracht.
Als Heilmittel kann hier nur die Nagelbearbeitung abgerechnet werden, obwohl die Therapiezeit mehr als 20 Minuten beträgt. Man könnte in die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt gehen und Leitsymptomatik c) verschreiben lassen.
Da der Versicherte verstehen können muss was er unterschreibt, ist es notwendig die geleistete Maßnahme zu dokumentieren. (z.B. 78010 pod. Beh. klein, Befundung) Bei Unklarheiten bitte Rücksprache mit dem Abrechnungszentrum halten.